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Österreich, Stand Oktober 2026

Wärmepumpe kaufen in Österreich: Betrieb, Förderung, richtige Reihenfolge

Wie Sie einen befugten Betrieb erkennen, wann Sie unterschreiben und welche Förderbedingungen schon beim Gerätekauf zählen.

Wie kauft man in Österreich eine Wärmepumpe?

In Österreich kaufen Sie eine Heizungs-Wärmepumpe am sichersten als Gesamtpaket bei einem befugten Fachbetrieb und stimmen den Auftrag mit den Förderfristen ab. Für die Bundesförderung ist das Gerät auf der Liste förderungsfähiger Heizungssysteme und ein Energieberatungsprotokoll nötig.

Ob ein Betrieb das nötige Gewerbe hat, können Sie im öffentlichen Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) nachsehen. Bei Split-Wärmepumpen, bei denen Kältemittelleitungen verlegt und befüllt werden, braucht das Personal zusätzlich eine Zertifizierung für Arbeiten mit F-Gasen. Das gilt auch für die Inbetriebnahme. Fragen Sie im Zweifel nach dem Nachweis.

Achten Sie außerdem darauf, wer nach dem Kauf für Sie da ist. Ein Betrieb in erreichbarer Nähe, der Wartung anbietet und die Ersatzteilversorgung für die angebotene Marke kennt, ist über die Lebensdauer der Anlage mehr wert als ein kleiner Preisvorteil beim Kauf.

Förderfristen

Wann Sie die Wärmepumpe kaufen sollten

Für den Kauf ist entscheidend, ob die Förderung vor oder nach der Umsetzung beantragt wird.

Förderrunde des BundesWas giltFür Ihren Kauf heißt das
Neuauflage Kesseltausch 2026Registrierung 2.11. bis 31.12.2026; Leistungen ab 7.10.2026 anerkannt; € 5.000 Pauschale, € 5.000 Bohrbonus, € 2.500 SolarbonusRegistrierung nicht verpassen; Budget ist begrenzt
Sanierungsoffensive 2027Start 4.1.2027; Antrag vor der Umsetzung; Details sollen im Dezember 2026 beschlossen werdenerst Antrag stellen, dann beauftragen

Stand Oktober 2026. Die € 7.500 bzw. 30 %, die oft noch im Netz stehen, gehörten zur ersten Runde 2026, die geschlossen ist. Maßgeblich sind die offiziellen Unterlagen von sanierungsoffensive.gv.at.

Landesförderung: Bedingungen, die schon beim Kauf zählen

Die Bundesländer fördern unterschiedlich und stellen teils eigene technische Bedingungen. Manche davon betreffen direkt das Gerät, das Sie kaufen. Klären Sie sie, bevor Sie unterschreiben.

Beispiel Oberösterreich

Oberösterreich verlangt für die Landesförderung unter anderem ein Smart-Grid-Ready-fähiges Gerät, einen Wärmemengenzähler und einen separaten Stromzähler, einen Kältemittel-GWP von höchstens 750 und bei Luft-Wärmepumpen höchstens 35 dB an der Grundgrenze zum Nachbarn. Dazu kommt eine Photovoltaikanlage ab 3 kWp, eine thermische Solaranlage ab 6 m² oder ein Ökostromvertrag über 10 Jahre. Beantragt wird nach der Umsetzung, die Mitteilung der Bundesförderstelle ist beizulegen.

Niederösterreich und Steiermark

Niederösterreich fördert den Heizungstausch nicht mit einer Pauschale, sondern im Rahmen der Eigenheimsanierung über ein Punktesystem mit Annuitätenzuschuss. Der Antrag ist spätestens ein Jahr nach Baubeginn zu stellen. In der Steiermark wird der Ersatz einer fossilen Heizung 2026 vom Land nicht gefördert.

Übrige Bundesländer

Auch Wien, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und das Burgenland haben eigene Programme. Die aktuellen Kärntner Konditionen erfahren Sie direkt auf ktn.gv.at. Eine Kombination mit der Bundesförderung ist grundsätzlich möglich, wenn das Land sie zulässt; alle Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten nicht übersteigen. Für Wien finden Sie Details unter Wärmepumpe kaufen in Wien.

Neubau oder Bestand: was das Gesetz verlangt

Seit 29. Februar 2024 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Es verbietet in neuen Gebäuden Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, auch Gas. Wer neu baut, kauft also eine erneuerbare Heizung, zum Beispiel eine Wärmepumpe. Für bestehende Gebäude gibt es keine Tauschpflicht. Wer dort eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt, tut es freiwillig und kann dafür die Förderung nutzen.

Ihre Kauf-Checkliste für Österreich

  1. Energieberatung vereinbaren, das Protokoll brauchen Sie für die Bundesförderung.
  2. Landesförderung und deren technische Bedingungen prüfen.
  3. Angebote von befugten Betrieben einholen, Gewerbe im GISA kontrollieren.
  4. Gerät auf der Liste förderungsfähiger Heizungssysteme bestätigen lassen.
  5. Auftrag passend zur Förderrunde vergeben, ab 2027 erst nach dem Antrag.

Welche Kriterien beim Gerät selbst zählen, lesen Sie unter Luft-Wasser-Wärmepumpe kaufen und Wärmepumpen Test und Vergleich.

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